Der Verkäufer ist in den meisten Fällen verpflichtet, Käufern einen Energieausweis auszuhändigen.
Gibt es bekannte Altlasten, so muss der Verkäufer den Käufer darüber aufklären.
In Deutschland ist es zwingend vorgeschrieben, dass Immobilienkaufverträge notariell beurkundet abgeschlossen werden müssen – ohne Notar geht also überhaupt nichts. Der Notar informiert den Käufer zum Beispiel darüber, ob es Belastungen wie etwa Grunddienstbarkeiten gibt.
Die Abwicklung des Kaufvertrags ist dann ein mehrteiliger Akt, um den sich der Notar kümmert: Nachdem die Unterschriften unter dem Vertrag getrocknet sind, kümmert sich der Notar zunächst darum, dass im Grundbuch eine Auflassung zugunsten des Käufers eingetragen wird – die Immobilie ist damit für den Käufer reserviert und kann nicht mehr an einen Dritten verkauft werden. Ist dies geschehen, erfolgt Zug um Zug mit der Kaufpreiszahlung der Eintrag des Käufers als Eigentümer und gegebenenfalls die Eintragung einer Grundschuld zugunsten einer Bank, sofern der Käufer die Immobilie über eine solche finanziert.
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, sollte sich nicht nur den notariellen Kaufvertrag, sondern auch die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung ansehen. Denn hier finden sich viele rechtlich relevante Details, die die Rechte und Pflichten des neuen Eigentümers regeln.
Für den Käufer fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis einige Kaufnebenkosten an, deren Höhe gesetzlich geregelt ist: Neben den Kosten für Grundbuch und Notar ist dies die Grunderwerbsteuer – die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt – und in vielen Fällen die Maklerprovision.
(Quelle: Immowelt)
Nicole Kruß. Immobilienmaklerin in Karlsruhe. Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien OHG. © Alle Rechte vorbehalten.